Im Januar 2008 erlangte ich die Registrierung beim EMR, mit dieser Registratur können meine Patienten, sofern sie im Besitz einer Zusatzversicherung “Alternativ Medizin” sind, über ihre Krankenkasse abrechnen.
Ihnen wird eine Quittung ausgestellt, welche dann bei den Krankenkassen zur Rückerstattung vorgelegt werden kann.
Jedoch müssen Sie sich bei Ihrer Krankenasse erkundigen, welche Dienstleistungen mit der Zusatzversicherung abgedeckt sind.